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Grunderwerbsteuer | Keine Verwertungsbefugnis aufgrund eines Leasingvertrags
Ein Leasingvertrag begründet keine Verwertungsbefugnis i. S. des § 1 Abs. 2 GrEStG, wenn dem Leasingnehmer lediglich des Recht eingeräumt wird, zum Ablauf des Leasingvertrags den Abschluss eines Kaufvertrags über das Leasingobjekt mit dem Leasinggeber (zu einem feststehenden Kaufpreis) herbeizuführen (Bezug: § 1 Abs. 2, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG).
Praxishinweise: Durch die im Leasingvertrag eingeräumte Möglichkeit zum Kauf des Objekts nach Vertragsablauf wird dem Leasingnehmer noch keine Verwertungsbefugnis eingeräumt. Erst mit der tatsächlichen Ausübung des Ankaufsrechts nach Ablauf der Vertragszeit wird durch den dann abgeschlossenen Kaufvertrag ein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang ausgelöst. Eine ggf. abweichende ertragsteuerliche Beurteilung ist dabei unbeachtlich. Der Leasingvertrag kann aber bei Ausübung des ...