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Gesetzliche Klarstellung zur Rentenversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern
Der Bundesrat hat am 16. 6. 2006 dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 (HBeglG 2006) zugestimmt. Wie erwartet, erfolgte die Freistellung selbständig tätiger Gesellschafter-Geschäftsführer von der Versicherungs-S. 233pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine gesetzliche Klarstellung in § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VI-Entwurf, wonach bei der Frage „mehrere Auftraggeber” nicht mehr auf den Gesellschafter-Geschäftsführer, sondern nunmehr auf die GmbH abgestellt wird (vgl. BR-Drucks. 332/06).
Mandanten, die Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung ihrer Erwerbstätigkeit als selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung haben, erlangen vorab Rechtssicherheit nur im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens. Verfügen sie bislang über keinen rechtsmittelfähigen Bescheid...