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Steuerschulden und Steuererstattungsansprüche im Sterbejahr
Steuererstattungsansprüche bilden zum Erbschaftsteuerstichtag, soweit sie in diesem Zeitpunkt entstanden und durchsetzbar sind, jeweils ein mit dem Nennwert zu bewertendes Wirtschaftsgut in Form einer Kapitalforderung, die als erbschaftsteuerlicher Erwerb anzusetzen ist. Nach dem stellen Steuererstattungsansprüche grundsätzlich eine der Erbschaftsteuer unterliegende Bereicherung des Erben dar, wenn sie am Stichtag – dem Todestag des Erblassers – entstanden waren, unabhängig davon, ob bereits eine entsprechende verfahrensrechtliche Festsetzung erfolgt ist. Zu dieser Entscheidung ist inzwischen unter dem Az. II R 30/06 eine Revision beim BFH anhängig. Auf das Revisionsverfahren gestützte Einsprüche ruhen.