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Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Lebenspartnern
Die steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nichtehelichen Lebenspartnern kann auch dann versagt werden, wenn deren Beziehung nicht alle Voraussetzungen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft erfüllt. Vermietet der Steuerpflichtige einzelne Räume seiner Wohnung an seine Lebensgefährtin, so beruht die Nutzungsüberlassung auf der persönlichen Beziehung und nicht auf der vertraglichen Grundlage.