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Zinsen aus Anlage von Überschüssen aus Vermietungseinkünften in den USA belegener Grundstücke
Zinsen aus der Anlage von Überschüssen aus Vermietungseinkünften in den USA belegener Grundstücke unterliegen nach Art. 11 Abs. 1 DBA-USA der deutschen Einkommensteuer, sofern die Vermietung nicht gewerblicher Natur ist (Betriebsstättenvorbehalt gem. Art. 11 Abs. 3 DBA-USA). Sie sind nicht den Einkünften aus unbeweglichem Vermögen gem. Art. 6 DBA-USA zuzuordnen (Abweichung von ). Die Qualifizierung der Vermietungstätigkeit als gewerbliche Betätigung richtet sich nach dem Recht des Anwenderstaats, wobei die Fiktion des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG betreffend die gewerblich geprägte Personengesellschaft außer Betracht zu bleiben hat. Die fingierte Umqualifikation von Einkünften widerspricht dem abkommensrechtlichen lex-specialis-Prinzip, weil sie die differenzierte Einordnung in die unterschiedlichen Einkunftsarten aufhe...