Oberfinanzdirektion Hannover - S 2143 - 55 - StO 221/StO 222

Betriebseinnahmen;
Zahlungen einer Rundfunkanstalt an die Pensionskasse zugunsten eines Rundfunkermittlers

Informationen über Steuerfragen vom – S 2506 – 26 – StO 222 – lfd. Nr. 9

Mit den o. b. Informationen über Steuerfragen hatte die OFD über ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (NFG) vom (EFG 2004, 724) zur steuerlichen Behandlung von Zahlungen einer Rundfunkanstalt an die Pensionskasse zugunsten eines Rundfunkermittlers unterrichtet. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass gegen dieses Urteil Revision eingelegt worden ist.

Die Revision ist durch ) als unbegründet zurückgewiesen worden. Der BFH teilt die Auffassung des NFG, dass die von der Rundfunkanstalt erbrachten Anstaltsbeiträge als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen und bereits mit der Gutschrift auf dem Konto bei der Pensionskasse zugeflossen sind.

Ein Abdruck des (a. a. O.) kann bei Bedarf bei StO 221 oder StO 222 angefordert werden.

Oberfinanzdirektion Hannover v. - S 2143 - 55 - StO 221/StO 222

Fundstelle(n):
OAAAB-91124