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Nachweisanforderungen an steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
Finanzverwaltung lehnt Aussetzung der Vollziehung (oftmals) ab
Nach Ansicht des BFH ist noch nicht abschließend geklärt, welche Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung zu stellen sind. Unklar ist zurzeit auch, unter welchen Voraussetzungen sich ein Unternehmer auf die Vertrauensschutzregelung des § 6a Abs. 4 UStG berufen kann. Dennoch lehnt die Finanzverwaltung die Aussetzung der Vollziehung in sehr vielen Fällen ab. S. 10
Regelung zum Gutglaubensschutz
Liegen die Voraussetzungen, die § 6a Abs. 1 UStG an die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen stellt, nicht vor, kann sich der Unternehmer gleichwohl auf die Steuerfreiheit berufen, sofern die Vertrauensschutzregelung des § 6a Abs. 4 UStG greift. Dazu muss die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruhen, die der Unternehmer unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte.
Nachweis- und Gutglaubensschutzvoraussetzungen weitgehend unklar
Der die Aussetzung der Vollziehung in diesem speziellen Streitfall zwar gewährt, allerdings von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht....