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Nießbrauch an Betriebsvermögen in der Erbschaftsteuer
Gestaltung der Nachfolge in Betriebsvermögen durch Zuwendungs- und Vorbehaltsnießbrauch
Die Übertragung von inländischem Betriebsvermögen i. S. der §§ 13a, 19a ErbStG in Kombination mit Nießbrauchsrechten ist ein steuerlich attraktives Gestaltungsmittel. Im Bereich der Erbschaftsteuer können damit Spar- und Liquiditätseffekte erzielt werden. Die Spareffekte ergeben sich nicht nur aus Steuerentlastungen für das Betriebsvermögen, sondern auch aus einer Kombination von Bewertungs- und Steuerzahlungsmodalitäten. Alle Effekte zusammen führen dazu, dass die zeitlich auseinandergezogene Betriebsnachfolge (die volle Nutzungsmacht folgt in zeitlichem Abstand dem Erwerb der Betriebssubstanz oder umgekehrt) häufig den Wünschen der Akteure entspricht und gleichzeitig zu einer Verringerung der Erbschaftsteuerbelastung führt.
I. Unternehmensnachfolge nach geltendem oder neuem Erbschaftsteuerrecht?
1. Zeitpunkt der Entstehung der Steuer
Durch „vorgezogene” Betriebsnachfolge/Schenkungen in Kombination mit Nießbrauchsrechten können die Vergünstigungen des geltenden Erbschaftsteuerrechts gesichert werden (zu einkommensteuerrechtlichen Fragen s. umfassend S. 2582 2253, BStBl 1998 I S. 914, ergänzt durch , BStBl 2001 I S. 171). Bei Schenkung entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG mit Au...