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BMF - IV C 3 - S 2253 - 18/01 BStBl 2001 I 171

Anerkennung eines Nießbrauchs zu Gunsten minderjähriger Kinder ohne Mitwirkung eines (Ergänzungs-) Pflegers

Bezug: BStBl 2013 I S. 1184

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder wird das Schreiben v. (BStBl 1998 I S. 914) zur estrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für alle offenen Fälle wie folgt geändert:

Rz. 4

Räumen Eltern ihren minderjährigen Kindern einen Nießbrauch an einem Grundstück ein, bedarf es i.d.R. der Mitwirkung eines Pflegers, weil das mit dem Nießbrauch regelmäßig verbundene gesetzliche Schuldverhältnis zwischen Eigentümer und Nießbraucher neben Rechten auch Pflichten des Nießbrauchers begründet und der Nießbraucher daher nicht nur einen rechtlichen Vorteil erlangt ( BStBl 1981 II S. 297). Insbesondere der Eintritt des Nießbrauchers in die Vermieterstellung ist insoweit als rechtlich nachteilig anzusehen. Daher ist auch in den Fällen des Bruttonießbrauchs (Rz. 14) die Mitwirkung eines Ergänzungspflegers erforderlich, wenn der Nießbraucher in bestehende Mietverhältnisse eintreten oder zur Vermietung verpflichtet sein soll ( BStBl 1992 I S. 370). Die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft ist nur für die Bestellung, nicht für die Dauer des Ni...BStBl 1981 II S. 295

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BMF v. 09.02.2001 - IV C 3 - S 2253 - 18/01

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