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Schätzungsbescheid als Haftungsfalle
Pflichten des Steuerberaters und Maßnahmen zur Haftungsvermeidung
Schätzungsbescheide sind haftungsträchtig. Sie können Pflichtverletzungen des Steuerberaters vor und nach Erlass des Bescheids zur Ursache oder zur Folge haben. Sie zeigen anschaulich das Spannungsverhältnis zwischen Hinweis- und Belehrungspflichten des Steuerberaters auf der einen und eigenen Sorgfaltspflichten des Mandanten auf der anderen Seite. Steht eine Haftung des Beraters im Raum, sind zunächst Beweis- und Beweislastfragen zu klären. Der Steuerberater wird deshalb nicht nur auf eine fehlerfreie Beratung, Aufklärung und Information des Mandanten achten müssen, sondern auch auf deren lückenlose Dokumentation. Dies zeigt auch ein kürzlich ergangenes des OLG Bamberg.
Problemstellung
Bereits die gesetzliche Grundlage der Schätzung (§ 162 Abs. 2 AO) knüpft an verschiedene Pflichtverstöße des Steuerpflichtigen an. Die Norm zählt beispielhaft Fälle auf, in denen der Steuerpflichtige nicht in der Lage ist, eine ausreichende Aufklärung zu geben, Auskünfte verweigert oder vorgesehene Bücher und Aufzeichnungen fehlen bzw. nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. In diesen Fällen erfolgt eine Schätzung der Besteuerungsgrundla...