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Arbeitszimmer: Gestaltungsmöglichkeiten ab 2007
Weiterhin vom unbegrenzten Abzug profitieren
Der Bundesrat hat am das Steueränderungsgesetz 2007 beschlossen. Mit zahlreichen Steueränderungen erhofft sich der Staat Mehreinnahmen in Millardenhöhe. Betroffen sind unter anderem auch Steuerpflichtige mit einem häuslichen Arbeitszimmer. So sollen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer künftig nur noch dann als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Es bestehen aber weiterhin Möglichkeiten, die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen.
Gesetzesänderung ab 2007
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind ab 2007 nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich zu berücksichtigen, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Damit entfällt der bisher ermöglichte beschränkte Abzug bis zu einer Höhe von 1 250 €. Nach der Gesetzesbegründung soll die Neuregelung insbesondere der Verwaltungsverein-
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fachung dienen. Dies darf bezweifelt werden. Wie bisher können Aufwendungen für Arbeitsmittel („Nicht zur Ausstattung des Arbei...