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Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung gem. § 2 Abs. 3 EStG
Gegen die Regelungen zur Mindestbesteuerung in § 2 Abs. 3 Sätze 2 ff. EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 bestehen bei Vorliegen so genannter echter Verluste dann keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn dem Steuerpflichtigen trotz begrenzten Verlustausgleichs von seinem im Veranlagungszeitraum Erworbenen zumindest das Existenzminimum verbleibt.