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Grenzgänger in die Schweiz
Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes
Durch die mit dem Alterseinkünftegesetz im deutschen Steuerrecht vorgenommenen Änderungen ergeben sich auch Auswirkungen auf die zwischenstaatliche Besteuerung von Einkünften. Betroffen sind insbesondere die deutschen Grenzgänger in die Schweiz. Deren Einmalkapitalauszahlungen aus den Schweizer Pensionskassen unterliegen nunmehr mit dem Besteuerungsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG der deutschen Einkommensteuer. Bislang wurden diese Auszahlungen im Billigkeitswege analog zur bisherigen Besteuerung der Auszahlungen aus einer Kapitallebensversicherung behandelt. Hatte der Grenzgänger länger als 12 Jahre in die Pensionskasse einbezahlt, blieb die Kapitalauszahlung steuerfrei.
I. Deutsches Einkommensteuerrecht anwendbar
Die Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte durch das Alterseinkünftegesetz ab dem hat auch Auswirkungen auf Steuerpflichtige, die ausländische Renten u. Ä. beziehen. Ein Grenzgänger, der in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, ist wegen des Schweizer Arbeitsorts bzw. des Schweizer Arbeitgebers in das Schweizer Altersvorsorgesystem integriert. Der Grenzgängerarbeitslohn unterliegt jedoch der deutschen Besteuerung (vgl. Art. 15a DBA Schweiz).
II. Schweizer Altersvorsorgesystem
Die Altersvorsorge ...