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Bewertungseinheiten zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken
Hedging in der Steuerbilanz
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten unterliegen Kursrisiken. Daher ist es üblich, die Kursrisiken durch Sicherungsgeschäfte auszugleichen. Handelsrechtlich werden unter bestimmten Voraussetzungen das abzusichernde Grundgeschäft und das Sicherungsgeschäft als Bewertungseinheit behandelt, d. h. saldiert. Die Folge: auf Währungsschwankungen beruhende negative Erfolge wirken sich handelsrechtlich nicht aus. Aufgrund von § 5 Abs. 1a EStG, der durch das „Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen” neu in das Einkommensteuergesetz aufgenommen worden ist, sind die in der handelsrechtlichen Rechnungslegung gebildeten Bewertungseinheiten auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich.
I. Problemstellung
Bei Geschäften, in denen das Entgelt in einer Fremdwährung geschuldet wird, können sich Kursverluste ergeben, wie das folgende Beispiel verdeutlicht:
Der deutsche Unternehmer V liefert am an den amerikanischen Unternehmer K Waren für 100.000 €. Die Rechnung wird in US-Dollar (USD) ausgestellt und ist am fällig. Zum Zeitpunkt der Lieferung lautet der Wechselkurs 1 € = 1,3 USD. Die Rechnung beläuft sich daher auf 130.000 USD. In seine...