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Steuerberater als fachkundige Stelle für Tragfähigkeitsgutachten
Wanagas S., Steuerberater als fachkundige Stelle zur Begutachtung von Existenzgründungsvorhaben, DStR 18/2006 S. 819-820
Das Recht der Arbeitslosenversicherung sieht vor, dass Personen, die ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beenden wollen, Anspruch auf eine besondere Förderung haben: Zum einen ist ein Überbrückungsgeld für einen Zeitraum von sechs Monaten vorgesehen; alternativ kann ein Existenzgründerzuschuss beantragt werden, der bis zu drei Jahre nach der Existenzgründung geleistet wird. Das damit verbundene Schlagwort der „Ich-AG“ ist in aller Munde. Voraussetzung für die Förderung ist die Bestätigung einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der beabsichtigten Existenzgründung.
Fachkundige Stelle i. S. der §§ 57 Abs. 2 Nr. 2, 412l Abs. 1 Nr. 3 SGB III für die Erstellung von Tragfähigkeitsgutachten sind auch Steuerberater, von denen bereits einige ihr Know-how auf diesem Sektor einbringen. Der Beitrag von Wanagas stellt eine Einführung in die Rahmenbedingungen der Existenzgründerberatung dar (vgl. hierzu auch Eversloh, BBKM 2006 S. 175 ...