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Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kindergeldbescheid
Hat die Familienkasse innerhalb des für die kindergeldschädlichen Einkünfte des Kinds laufenden Prognosezeitraums die Gewährung des Kindergelds letztmalig abgelehnt, ist eine Korrektur aufgrund von § 70 Abs. 4 EStG wegen der BVerfG-Entscheidung v. - 2 BvR 167/02, die die Sozialversicherungsbeiträge abziehbar stellt, gleichwohl noch möglich. Dies gilt nicht für Veranlagungszeiträume, bei denen die bestandskräftige Ablehnung erst nach deren Ablauf ergangen ist.