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Vertrauensschutzregelung bei gefälschten Ausfuhrnachweisen
BFH schließt Anwendbarkeit des Gutglaubensschutzes bei Ausfuhrlieferungen nicht mehr kategorisch aus
Mit § 6a Abs. 4 UStG hatte der deutsche Gesetzgeber basierend auf der Protokollerklärung zu Art. 28c Teil A der 6. EG-Richtlinie eine Vertrauensschutzregelung für innergemeinschaftliche Lieferungen in das UStG aufgenommen, die
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dem gutgläubigen Lieferanten bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Umsatzsteuerbefreiung sichern soll, wenn sich nachträglich herausstellt, dass deren Inanspruchnahme auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Lieferer dies nicht erkennen konnte. Für Ausfuhrlieferungen gibt es allerdings keine entsprechende Regelung. Der BFH hat nun Zweifel, ob die Bestimmungen der 6. EG-Richtlinie zur Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen ohne Vertrauensschutzregelung dem grundsätzlich im Steuerrecht geltenden Vertrauensschutz entgegenstehen und diese Frage durch Beschluss v. - V R 7/03 deshalb dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.
Finanzamt versagt Erlass im Billigkeitsweg
Die Steuerpflichtige hatte Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr gegenüber dem Finanzamt erklärt und den Kunden Umsatzsteuer nach Vorlage – aus ihrer Sicht – geeigneter und gültiger Ausfuhrnachweise erstattet. Als Ausfuhrnachweis legten die Kunden die mit einem Zollstempel versehenen Z...