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Lohnsteuer | Kostenlose Überlassung von hochwertigen Bekleidungsstücken durch den Arbeitgeber an Arbeitnehmer als Arbeitslohn
Wie der NWB UAAAB-89785 entschieden hat, stellt die kostenlose oder verbilligte Überlassung von qualitativ und preislich hochwertigen Bekleidungsstücken durch den Arbeitgeber an die Mitglieder seiner Geschäftsleitung steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Der Entlohnungscharakter der Zuwendung kann nicht mit einem überwiegend eigenbetrieblichen Interesse widerlegt werden, weil das Tragen der vom Arbeitgeber hergestellten Kleidungsstücke neben Repräsentationszwecken auch der Werbung dienen würde.