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FG München Beschluss v. - 10 S 4432/03

Gesetze: EigZulG § 6, EigZulG § 7 S. 3, EigZulG § 2

Eigenheimzulage

Objektverbrauch

Leitsatz

1. Die Restförderdauer bei Folgeobjekten (hier nach dem EigZulG) ist abhängig von der Dauer der Anspruchsberechtigung und nicht von der tatsächlich erfolgten Förderung für das Erst- bzw. Zweitobjekt.

2. Der Förderberechtigte kann nicht beim Erst- oder Zweitobjekt auf die Eigenheimförderung für einzelne Jahre mit der Folge einer Verlängerung der Folgeobjektförderung verzichten.

Fundstelle(n):
QAAAB-89662

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Beschluss v. 01.08.2005 - 10 S 4432/03

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