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Verlust der wirtschaftlichen Identität einer GmbH
Der Verlust der wirtschaftlichen Identität einer GmbH gem. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 setzt voraus, dass zwischen der Übertragung der Gesellschaftsanteile und der Zuführung neuen Betriebsvermögens ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht. Werden Anteile mehr als ein Jahr vor einem Branchenwechsel und der Zuführung neuen Betriebsvermögens übertragen, kann ein derartiger Zusammenhang nicht unterstellt werden. Maßgeblich sind vielmehr die Gegebenheiten des Einzelfalls (Anschluss an Senatsurteil vom – I R 112/03, BStBl II S. 1085 = StuB 2004 S. 986, sowie Senatsbeschluss vom – I B 115/04, BStBl 2005 II S. 528 = StuB 2005 S. 324; Abweichung vom BStBl I S. 455 = StuB 1999 S. 498, Tz. 12 und 33; Bezug: § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 174 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 4, § 181 Abs. 1 Satz 1 AO 1977; § 8 Abs. 4 KStG 1996 a. ...