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Erlass eines Haftungsbescheids bei Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Gegen den Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung kann ein Haftungsbescheid nach § 71 AO 1977 ergehen, wenn wegen Aufteilung der Steuerschuld nach §§ 268, 278 AO 1977 gegen diesen nicht als Steuerschuldner vollstreckt werden kann (Bezug: § 44 Abs. 1, § 45 Abs. 2 Satz 2, §§ 71, 191, 268, 277, 278 AO 1977; §§ 76, 105 FGO; § 27 StGB).
Praxishinweise: Grundsätzlich gilt, dass eine Personenidentität zwischen Steuerschuldner und Haftungsschuldner nicht möglich ist, da Haftung stets das Eintreten für eine fremde Schuld bedeutet. Bei einer Gesamtschuldnerschaft, wie dies bei zusammenveranlagten Ehegatten der Fall ist, führt die Aufteilung der Steuerschuld nicht zu einem Erlöschen der Schuld, sondern nur zu einem Vollstreckungsverbot aus dem Gesamtschuldverhältnis. Diese Wirkung der Aufteilung führt dazu, dass der Steuer...