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Sonderfragen der Realteilung – Die aktuelle Sicht der Verwaltung
Bei der Realteilung unter Beteiligung von juristischen Personen besteht, soweit die Körperschaft bereits vor der Realteilung unmittelbar oder mittelbar an dem übertragenen Wirtschaftsgut vermögensmäßig beteiligt war, ein Zwang zur Buchwertfortführung.
Bei Veräußerung/Aufgabe des Mitunternehmeranteils gegen Abfindung in Form einer Sachentschädigung bei Fortbestehen der Mitunternehmerschaft liegt keine Realteilung vor, und es kommt die „Trennungstheorie„ zur Anwendung.
Eine Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens der Realteilungsgesellschaft in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der ein oder alle Realteiler ebenfalls beteiligt ist/sind, ist zu Buchwerten nicht möglich.
Bei der Abwicklung von Realteilungen bestand – nahezu sieben Jahre nach der erstmaligen gesetzlichen Kodifikation – eine langjährige Unsicherheit in der Beratungspraxis. Mit dem erfolgte nun eine Klarstellung durch die Finanzverwaltung. Der Beitrag geht auf wesentliche Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Realteilungen ein. Deren Auswirkungen werden anhand von Beispie...