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Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger nach wirksamer Rechnungsberichtigung
Obgleich bei einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung ein Vorsteuerabzug auch dann nicht möglich ist, wenn der leistende Unternehmer die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 2 UStG schuldet, eröffnet die Berichtigung der Rechnung durch den Rechnungsaussteller eine zusätzliche Möglichkeit der Berichtigung des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG, die nicht nur zum Tragen kommt, wenn eine Berichtigung des Besteuerungszeitraums, in dem der Vorsteuerabzug gewährt wurde, abgabenrechtlich nicht mehr möglich ist.