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Rentenversicherung | Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß
Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, bei Berechnung der Renten von Aussiedlern und Spätaussiedlern die auf der Grundlage des Fremdrentengesetzes ermittelten Entgeltpunkte um 40 v. H. zu reduzieren. Es verstößt jedoch gegen das rechtsstaatliche Vertrauensschutzprinzip, dass die Kürzung auf Berechtigte, die vor dem ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland genommen haben und deren Rente nach dem beginnt, ohne eine Übergangsregelung für zu diesem Zeitpunkt rentennahe Jahrgänge zur Anwendung kommt. Der Gesetzgeber hat bis zum eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Noch nicht rechts- oder bestandskräftig abgeschlossene Verfahren, in denen sich Berechtigte, die vor dem in die Bundesrepublik Deutschland gezogen sind und deren Rente nach dem begonnen hat, gegen die Abs...