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Gesellschaftsrecht | Vertraglicher Ausschluss des Arglisteinwands bei GmbH-Anteilskaufvertrag
Das OLG Hamm hebt in seinem nrkr. Urteil v. - 27 U 101/05 (NZG 2006, 470) hervor, dass in einem GmbH-Anteilskaufvertrag der Ausschluss des Anfechtungsrechts selbst für den Fall einer arglistigen Täuschung durch den Verkäufer jedenfalls dann wirksam vereinbart werden kann, wenn die übrigen Vertragsbestimmungen dem arglistig getäuschten Erwerber angemessene Rechte einräumen.