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Anwendungsbereiche und Abgrenzungsfragen bei der Bilanzierung von Immobilien nach IFRS
Das Rechnungslegungssystem des IASB ist z. T. kasuistisch aufgebaut. Die Bilanzierungs- und Bewertungsnormen werden in Standards und Interpretationen zu Einzelgebieten festgelegt. Die Zuordnung einzelner Bilanzierungsobjekte zu den entsprechenden Standards hat somit eine zentrale Bedeutung für deren Ansatz und Bewertung im Abschluss. Die einzelnen Standards enthalten oft nur Zuordnungskriterien mit geringer Trennschärfe. Dies führt insbesondere bei Immobilien zu Abgrenzungsproblemen, die regelmäßig mit gewissen bilanzpolitischen Spielräumen einhergehen. Diese Abgrenzungsprobleme ergeben sich aus den vielfältigen Nutzungs- und Umnutzungsmöglichkeiten von Immobilien.
Im IFRS-Rechnungslegungssystem bilden im Wesentlichen IAS 2, IAS 11, IAS 16, IAS 40 und IFRS 5 die Grundlage für die Abbildung von Immobilien in Abschlüssen. Da sich die Vorschriften zum Ansatz, zur Bewertung und zur Erfolgsrealisierung von Standard zu Standard grundlegend unterscheiden, bekommt die Zuordnung eines Bilanzierungsobjekts zum jeweils relevanten Standard eine besondere Bedeutung.
Die Vielzahl der immobilienrelevanten Standards und die vielfältigen Nutzungs- und Umnutzungsmöglichkeiten ...