Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pensionsrückstellungen für Beamte nach Privatisierung
Eine AG, die durch Umwandlung aus einem Eigenbetrieb einer Stadt hervorgegangen ist und bei der von der Stadt zur Dienstleistung bei ihr freigestellte Beamte tätig sind, kann gem. rkr. (EFG 2005 S. 1674) Rückstellungen für zukünftige Erstattungsansprüche bilden, die auf der vertraglichen Verpflichtung der AG gegenüber der Stadt beruhen, dieser die von dieser an ihre Beamten gezahlten Pensionen ersetzen (Bezug: § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB).▶NWB PAAAB-62201