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StuB 12/2006 S. 473
Ansparrücklage bei Einnahmen-Überschussrechnung
Auch bei unterjähriger Auflösung einer Rücklage nach § 7g EStG ist gem. rkr. Urteil des Hessischen (EFG 2005 S. 1603) der Zuschlag gem. § 7g Abs. 5 EStG für das Jahr der Auflösung voll zu berechnen.▶NWB SAAAB-56777