Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KSR Nr. 7 vom Seite 10

Erbfolge bei Personengesellschaftsbeteiligungen

Steuerneutralität der Erbauseinandersetzung erfordert sorgfältige Planung

Dr. Hellmut Götz, Rechtsanwalt Steuerberater, BDO Deutsche Warentreuhand AG, Freiburg i. Br.

Das neue Anwendungsschreiben zur Erbauseinandersetzung behandelt u. a. Vermächtnisse, Vorausvermächtnisse und die Erbfolge bei Personengesellschaftsbeteiligungen. Der nachteiligen Verwaltungsansicht im Bereich des Sonderbetriebsvermögens sollte durch vorzeitige Vorkehrungen begegnet werden.

Erfüllung von Vermächtnissen

Ist ein Alleinerbe oder sind Miterben mit Vermächtnissen beschwert, lässt deren Erfüllung den Erwerb von Todes wegen im Übrigen unberührt. Die Leistung an den Vermächtnisnehmer stellt also keine Gegenleistung für den erlangten Erbteil dar. Dieser Grundsatz erfährt nur dann eine Ausnahme, wenn der Vermächtnisnehmer seinerseits an den Erben eine Gegenleistung zu erbringen hat.

Muss der Erbe aus einem Nachlass-Betriebsvermögen ein einzelnes Wirtschaftsgut zur Erfüllung eines Vermächtnisses herausgeben, realisiert er – und nicht der Erblasser – einen Entnahmegewinn.

Muss der Erbe hingegen einen ganzen Betrieb aus dem Nachlass auf den Vermächtnisnehmer übertragen, ist der Vorgang wegen § 6 Abs. 3 EStG zwingend steuerneutral.

Nimmt der Erbe einen Kredit auf, um ein Vermächtnis erfüllen zu können, stellen die Z...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen