Für die durch das Unternehmen veranlassten und ihm berechneten Wohnungs-Umzugskosten von Arbeitnehmern kann die Vorsteuer
abgezogen werden; der mit Wirkung ab eingeführte Ausschluss des Vorsteuerabzugs in § 15 Abs. 1a Nr. 3 UStG verstößt
gegen Art. 17 die 6. EG-Umsatzsteuerrichtlinie und ist daher unanwendbar. Der steuerpflichtige Unternehmer kann sich auf die
für ihn günstigere Vorschrift des Art. 17 der 6. EG-Umsatzsteuerrichtlinie unmittelbar berufen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 22/2006 S. 1208 DStR 2006 S. 1367 Nr. 31 DStRE 2006 S. 1097 Nr. 17 DStZ 2006 S. 716 Nr. 21 EFG 2006 S. 1627 Nr. 20 NWB-Eilnachricht Nr. 27/2006 S. 2242 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2006 S. 730 UStB 2006 S. 243 Nr. 9 UStB 2007 S. 5 Nr. 1 SAAAB-89109
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 04.04.2006 - III 105/05
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