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Verzicht auf einen bereits als Vorerwerb besteuerten Nießbrauch
Bei Verzicht auf einen bereits als Vorerwerb besteuerten Nießbrauch ist der Doppelbelastung durch Abzug des Steuerwerts des Nießbrauchs im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer für den Vorerwerb von dem Steuerwert des Nießbrauchs im Zeitpunkt des Verzichts Rechnung zu tragen. Für den Lauf der Fünfjahresfrist nach Übertragung von Betriebsvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und den hiervon abhängigen Wegfall des Freibetrags und Bewertungsabschlags bei vorzeitiger Veräußerung eines Betriebsgrundstücks kommt es auf die Auflassung und Eintragungsbewilligung an.