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Behandlung der Leistungen eines medizinischen Versorgungszentrums
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Leistungen eines medizinischen Versorgungszentrums (§ 95 SGB V), einer Praxisklinik und einer Managementgesellschaft (§ 140b Abs. 1 Nr. 4 SGB V) sowie der Personal- und Sachmittelgestellung von Krankenhäusern an Chefärzte für das Betreiben einer Praxis im Krankenhaus steuerpflichtig oder steuerfrei nach § 4 Nr. 14 bzw. § 4 Nr. 16 UStG sind, bezieht das BMF Stellung. Die getroffenen Entscheidungen sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden; für Umsätze bis zum ist es nicht zu beanstanden, wenn der Unternehmer diese als steuerpflichtig behandelt hat.