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Begünstigter Aufgabegewinn bei einer so genannten Objektgesellschaft
Der gewerbesteuerliche Gewinn ist nicht um die Erträge aus einer begünstigten Betriebsaufgabe zu mindern, soweit die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens sich ungeachtet ihres zeitlichen Zusammenfallens mit der Aufgabe des Betriebs als Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit darstellt. Eine Objektgesellschaft erzielt daher keinen begünstigten Aufgabegewinn, wenn sie ein mit von vornherein bestehender unbedingter Veräußerungsabsicht errichtetes Gebäude nach vorübergehendem Gebrauch im Unternehmen durch vierjährige Vermietung anlässlich ihrer Liquidation bestimmungsgemäß verwertet. Die Bestimmung zur Veräußerung kann durch einen vor der Herstellung abgeschlossenen Mietvertrag mit Kaufoption sowie den schlussendlich erfolgten Verkauf an einen Dritten innerhalb eines Fünfjahresze...