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Willkürliche Schätzung von Kapitaleinnahmen
Verelffacht das Finanzamt die Einnahmen aus Kapitalvermögen durch Schätzung ohne sachliche Grundlage, sondern allein durch Hochrechnung angeblicher Erträge mit 5 v. H. der Summe der Gesamtbeträge der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus sechs Jahren, so führt dies zur Nichtigkeit des Einkommensteuerbescheids gem. § 125 Abs. 1 AO.