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Berufsrecht | Einstandspflicht des Wirtschaftsprüfers für mit dem Bestätigungsvermerk verbundene Erklärungen
Das OLG Bamberg stellt mit Urteil v. - 5 U 196/05 (WM 2006 S. 960) zum einen klar, dass die mit dem Bestätigungsvermerk verbundenen Erklärungen des Wirtschaftsprüfers, im Rahmen der Vorprüfung zur Jahresabschlussprüfung für das nächste Geschäftsjahr seien keine Anhaltspunkte für eine vom Vorjahr abweichende Beurteilung bekannt geworden, keine weitergehende Einstandspflicht nach den Grundsätzen der Prospekthaftung begründen, für die er, weil mit seinem Einverständnis im Verkaufsprospekt der Gesellschaft ein Bestätigungsvermerk zum letzten geprüften Jahresabschluss abgedruckt worden ist, eine Art Garantenstellung mit der Maßgabe einnimmt, dass diese sich auf die ihm selbst zuzurechnenden Prospektaussagen in ihrer durch (1) die Stichtagsbezogenheit, (2) den Maßstab einer Rechnungslegungsprüf...