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Schenkungsteuer | Steuerberechnung für einen späteren Erwerb unter Berücksichtigung eines mit einer nicht abziehbaren Belastung beschwerten Vorerwerbs
Das NWB TAAAB-88047 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ist ein mit einer nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG nicht abziehbaren Belastung beschwerter Erwerb nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG mit einem späteren Erwerb zusammenzurechnen, ist der Bruttowert des Vorerwerbs sowohl dieser Zusammenrechnung als auch der Berechnung der nach § 14 Abs. 1 Satz 2 und 3 ErbStG abzuziehenden Steuer zugrunde zu legen. (2) Soweit diese Berechnung zur Festsetzung einer höheren Steuer für den Letzterwerb führt als bei einer Berücksichtigung der Belastung des Vorerwerbs, ist der Mehrbetrag auch dann nicht nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG zu stunden, wenn die Belastung bei der Entstehung der Steuer für den Letzterwerb noch nicht erloschen ist.