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Einkommensteuer | Gewerbliche Infizierung der freiberuflichen Tätigkeit einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis bei der integrierten Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V
In den Fällen der integrierten Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V werden zwischen dem Arzt und der Krankenkasse Verträge abgeschlossen, nach denen die Krankenkasse dem Arzt für die Behandlung der Patienten eine Fallpauschale zahlt, die sowohl die medizinische Betreuung als auch die Abgabe von Arzneien und Hilfsmitteln abdeckt. Zu der Frage, ob es aufgrund des gewerblichen Anteils (Abgabe von Arzneien und Hilfsmitteln) zu einer gewerblichen Infizierung i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG der gesamten Einkünfte der Gemeinschaftspraxis kommt, äußert sich die OFD Rheinland mit Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 32/2006 v. NWB AAAAB-88370. Danach kommt es zu einer gewerblichen Infizierung der gesamten Tätigkeit der Gemeinschaftspraxen, sofern die von der BFH-Rechtsprechung aufgestellte Geringfügigkeitsgrenze (1,25 v. H.) überschritten ist.