Zusätzlicher Spendenabzug nach § 10b Abs. 1 Satz 3 EStG bis zur Höhe von 40.000 DM bzw. 20.450 € für Zuwendungen an Stiftungen
BStBl 2006 II S. 121
Mit hat der BFH entschieden, dass der zusätzliche Abzugshöchstbetrag für Spenden an Stiftungen i. H. v. 40.000 DM bzw. 20.450 € gem. § 10b Abs. 1 Satz 3 EStG bei zusammen veranlagten Ehegatten jedem Ehegatten einzeln zusteht.
Im Hinblick auf den besonderen Abzugsbetrag nach § 10b Abs. 1a EStG für Zuwendungen anlässlich der Neugründung in den Vermögensstock einer Stiftung weist die OFD darauf hin, dass nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder auch der Höchstbetrag nach § 10b Abs. 1a EStG bei zusammen veranlagten Ehegatten jedem Ehegatten einzeln zusteht
OFD Magdeburg v. - S 2223 - 146 - St 217
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
WAAAB-88756