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FG Münster Urteil v. - 11 K 6822/02

Gesetze: EStDV § 73g, EStG § 49 Abs 1 Nr 2d, EStG § 50a Abs 4 Nr 1

Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Künstlern:

Begriff der "künstlerischen Darbietung" in § 50a Abs. 4 Nr. 1 EStG

Leitsatz

1) Auftritte von Tänzerinnen, die zur bloßen Unterhaltung des Publikums in Form einer optisch ansprechenden Leistung mit erotischem Reiz durchgeführt werden, sind nicht "künstlerisch". Solche Darbieten verfügen nicht über ein Mindestmaß an eigenschöpferischer Gestaltungshöhe, sondern können von nahezu jedermann erbracht werden, wenn sie sich auf das Entledigen von Kleidung beschränken.

2) Diese Auftritte sind auch keine "ähnlichen" sportlichen oder artistischen Tätigkeiten im Sinne von § 49 Abs. 1 Nr. 2d EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAB-88647

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FG Münster, Urteil v. 25.04.2006 - 11 K 6822/02

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