Änderbarkeit von Kindergeldbescheiden nach Ergehen des BVerfG-Beschlusses zum Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen vom schädlichen
eigenen Kindeseinkommen
Leitsatz
Erging ein auf das Jahr 2004 bezogener Kindergeldbescheid am , also nach Ergehen der Entscheidung des , FR 2005, 706, aber noch vor deren Veröffentlichung am , so scheidet eine Änderung für das Jahr 2004
mangels einer Änderungsvorschrift aus. Für das Jahr 2004 konnte keine Prognoseentscheidung im Sinne von § 70 Abs. 4 EStG mehr
getroffen werden, anders aber für das Jahr 2005. Ein Wandel der Rechtslage eröffnet nicht eine Änderungsmöglichkeit nach §
173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977.
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1183 Nr. 15 KÖSDI 2006 S. 15229 Nr. 9 VAAAB-88645
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FG Münster, Urteil v. 25.04.2006 - 11 K 3797/05 Kg
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