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BGH 23.01.1997 IX ZR 297/95
Bürgschaft; | Voraussetzungen der Zahlung auf erstes Anfordern
Eine am internationalen Wirtschaftsverkehr beteiligte AG kann in einem Individualvertrag eine Bürgschaft oder Garantie auf erstes Anfordern übernehmen (Klarstellung zu BGH, WM 1990, 1410). Verlangt der Gläubiger vom Bürgen oder Garanten eine Zahlung auf erstes Anfordern, so hat er grundsätzlich dasjenige eindeutig erkennbar zu erklären, was als Voraussetzung der vorläufigen Zahlungspflicht in der Urkunde niedergelegt ist; eine wörtliche Übereinstimmung ist nur dann erforderlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist ().