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Österreichischer Verwaltungsgerichtshof zur Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen
Der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte am über die Auslegung des – heute nicht mehr anwendbaren – DBA Deutschland-Österreich aus 1954 zu entscheiden (2002/15/0098). Dieses DBA unterscheidet sich in mehrfacher Hinsicht von den Musterabkommen der OECD (näher Lang/Schuch, a. a. O., Vor Art. 1 Rn. 9 ff.): Die Abkommensrechtssetzer haben terminologisch und systematisch überwiegend an die – 1954 noch weitgehend übereinstimmende – originär innerstaatliche Rechtslage in beiden Staaten angeknüpft. Eine Art. 3 Abs. 2 OECD-MA vergleichbare Auslegungsvorschrift kannte dieses DBA noch nicht. Trotz dieser Unterschiede verdient es das Erkenntnis des VwGH, näher beleuchtet zu werden, zumal das österreichische Höchstgericht einige Grundsatzfragen der DBA-Auslegung anspricht, die über den Anlassfall hinaus Bedeutung haben können. S. 550
I. Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom
In dem dem Erkenntnis des VwGH vom (2002/15/0098) zugrunde liegenden Sachverhalt ging es um in Deutschland wohnhafte und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtige Geschäftsführer einer österreichischen GmbH, die zu 40 % und zu 60 % beteiligt waren. Nach originä...