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Anwendbarkeit des § 3 Nr. 8 GrEStG auf Anteilsübertragungen
Der steuerbare Erwerbsvorgang bei Rückerwerb treuhänderisch gehaltener Anteile an einer GmbH, die nach Begründung des Treuhandverhältnisses Grundstücke vom Treugeber erworben hatte, wird durch die Annahme des Angebots zur Übernahme der Anteile verwirklicht. Die Grunderwerbsteuerbefreiung des § 3 Nr. 8 GrEStG findet keine entsprechende Anwendung, wenn der „Hinerwerb” der Grundstücke nicht im Verhältnis „Treugeber/Treuhänder” erfolgt ist, sondern auf einem Kaufvertrag zwischen dem Treugeber der GmbH beruht, die ungeachtet der treuhänderischen Bindung ihres Anteilsinhabers grunderwerbsteuerlich ein eigenes Rechtssubjekt darstellt. Mit der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 8 GrEStG wollte der Gesetzgeber lediglich eine Doppelbesteuerung im Verhältnis „Treuhänder/Treugeber” verhindern, nicht hingegen die mehrfache Belastung mit Gru...