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Einkommensteuer | Kulturwissenschaftler als freier Beruf
Nach dem NWB UAAAB-88372 ist es nicht möglich, die Tätigkeit der Kulturwissenschaftler generell und ausnahmslos als selbständige Tätigkeit i. S. von § 18 EStG zu qualifizieren, auch wenn der weitaus überwiegende Teil freiberufliche Tätigkeiten i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausübt. Es kann nur im jeweiligen Einzelfall bei Würdigung der gesamten Tätigkeit des jeweiligen Kulturwissenschaftlers entschieden werden, ob eine selbständige oder gewerbliche Tätigkeit vorliegt.