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Bindungswirkung der Gewinnfeststellung bei Beteiligung einer Organgesellschaft
(1) Gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 26/05, EFG 2005 S. 1223) ist der Gewinnfeststellungsbescheid einer Personengesellschaft, an der eine Organgesellschaft beteiligt ist, bindend i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO bei der Besteuerung des Organträgers (Abgrenzung zu , BStBl II S. 539 = StuB 2004 S. 796). Dem steht nicht entgegen, dass dieser Gewinnfeststellungsbescheid den Organträger nicht erwähnt, sondern über die Höhe des Gewinnanteils der Organgesellschaft entscheidet. (2) Haben Organträger und Organgesellschaft ein abweichendes Wirtschaftsjahr, so ist der Gewinnanteil aus der Beteiligung der Organgesellschaft beim Organträger im Folgejahr zu erfassen.▶NWB IAAAB-53260
▶Praxishinweise: (1) Die Klägerin (Klin.), eine GmbH & Co....