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Verlust i. S. des § 17 Abs. 2 EStG nach Gesetzesänderungen
Die Höhe der relevanten Beteiligung, die zur Berücksichtigung eines Verlustes i. S. des § 17 Abs. 2 EStG führt, ist gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 65/05, EFG 2006 S. 270) zeitraumbezogen zu sehen. Vor Veranlagungszeitraum 1999 kann somit ein Verlust i. S. des § 17 Abs. 2 EStG trotz der erfolgten Gesetzesänderungen grundsätzlich nur bei einer Beteiligung von über 25 v. H. berücksichtigt werden (Bezug: § 17 Abs. 4 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 ESG).▶NWB ZAAAB-71579
▶Praxishinweise: (1) Der Kläger (Kl.) war an dem Stammkapital von 50 000 DM der am unter seiner Beteiligung gegründeten GmbH mit einer Stammeinlage von 12 500 DM und damit zu 25 v. H. beteiligt. Am gewährte er der GmbH ein Darlehen von 50 000 DM, das bei einer Verzinsung mit 6 v. H. zum getilgt werden sollte...