Ist das FA aufgrund seiner
Auffassung, wonach geleaste Ferraris bei einem Einzelhandel mit
überwiegend gebrauchten PKW's und einer Reparaturwerkstatt von
Nutzfahrzeugen nicht bereits ihrer Natur nach betriebliche Kraftfahrzeuge sind,
zu dem Ergebnis gekommen, die Leasingraten als „ungemessene”
Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG zu behandeln, so werden
mit dem Vorbringen des Klägers, er habe in den Handel mit italienischen
Luxusfahrzeugen einsteigen, an die Marktöffentlichkeit herantreten wollen
und u.a. dazu eine GmbH mit einem Geschäftspartner gegründet,
allenfalls Gründe vorgetragen, warum die Kosten für die Ferraris
angemessene Betriebsausgaben der GmbH sein könnten, nicht aber
Gründe, warum es sich um Betriebsausgaben gerade für das
Einzelunternehmen des Klägers handeln könnte.
Fundstelle(n): QAAAB-88155
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 26.01.2006 - 1 K 1636/03
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