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Zum Ansatz eigenkapitalersetzender Darlehen als Anschaffungskosten
Der Ausfall eines an eine GmbH hingegebenen Darlehens durch einen Gesellschafter mit wesentlicher Beteiligung gehört gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 23/05, EFG 2005 S. 1934) nicht zu den Anschaffungskosten seiner Beteiligung nach § 17 Abs. 1, 4 EStG, wenn das Darlehen bei der Hingabe zwar objektiv eigenkapitalersetzenden Charakter hatte, der Gesellschafter aber nachweislich z. B. aufgrund einer Täuschung von der Kreditwürdigkeit der Gesellschaft ausging (gegen , BStBl 1999 II S. 339; vom 13. 7. 1999 - VIII R 31/98, BStBl II S. 724 = StuB 1999 S. 1001, und vom 31. 10. 2000 - VIII R 47/98, BFH/NV 2001 S. 589 = StuB 2001 S. 455 [Bezug: § 17 Abs. 1, 4 EStG]).▶NWB YAAAB-71562
▶Praxishinweise: (1) Der Kläger (Kl.), der im Übrigen Gewerbetreibender war, hielt in sei...