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Gewerblicher Grundstückshandel und Betriebsaufspaltung
(1) Gem. nrkr. (BFH-Az.: III R 64/05, EFG 2006 S. 519) gehört ein im Rahmen einer Betriebsaufspaltung gewerblich genutztes Grundstück auch insoweit zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmers, als es teilweise fremdvermietet wird (gewillkürtes Betriebsvermögen); dies gilt auch bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung, sofern anhand der Buchführung oder sonstiger Geschäftsaufzeichnungen eine eindeutige Zuordnung möglich ist (Anschluss an , BStBl 2004 II S. 985 = StuB 2003 S. 1137). (2) Wird das Grundstück innerhalb eines überschaubaren Zeitraums nach Beendigung der Betriebsaufspaltung insgesamt veräußert, so begründen die bislang zum gewillkürten Betriebsvermögen gehörigen Grundstücksteile auch dann keinen gewerbliche...