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Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge
Schrittweise Einführung der nachgelagerten Besteuerung durch das Alterseinkünftegesetz
Das die ungleiche Besteuerung von Versorgungsbezügen und gesetzlichen Altersrenten für verfassungswidrig erklärt. Versorgungsbezüge, wie z. B. Beamtenpensionen und Betriebsrenten, wurden bisher (nach Abzug des Versorgungsfreibetrags) in voller Höhe besteuert, während die gesetzlichen Altersrenten nur mit dem Ertragsanteil der Steuer unterlagen. Die Ungleichbehandlung wird durch das Alterseinkünftegesetz in einer Übergangsphase von 2005 bis 2040 schrittweise abgebaut mit dem Ziel, ab 2040 alle Altersbezüge voll zu besteuern.
Drei-Schichten-Modell
Das frühere Drei-Säulen-System der Altersvorsorge (Gesetzliche Rentenversicherung, Betriebliche und Private Vorsorge) wurde durch das Alterseinkünftegesetz zu einem Drei-Schichten-Modell umgestaltet. Der Gesetzgeber fördert vor allem die Elemente der ersten und zweiten Schicht sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase.
Altersvorsorgeaufwendungen für Versicherungen der Basisversorgung (1. Schicht)
Altersvorsorgeaufwendungen sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu landwirtschaftlichen Alterskassen oder berufsständischen Ve...